Unsere Datenlöschfristen
Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.
Kategorie
- Identifizierungsdaten
Zweck
- absicherung Bewertung
Bewertungsrelevante Daten müssen von der Hochschule für einen gewissen
Zeitraum, abhängig der Art der Bewertung, vorgehalten werden.
- Aufbewahrungsfrist
- 5 Jahre
Rechtliche Grundlagen |
Rechtliche Verpflichtung (DSGVO Art. 6.1(c)) |
Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Rechtsansprüche oder gerichtliche Vertretung (DSGVO Art. 6.1(b)) |
Die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit erforderlich |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Identifizierungsdaten
Zweck
- absicherung Bewertung
Bewertungsrelevante Daten müssen von der Hochschule für einen gewissen
Zeitraum, abhängig der Art der Bewertung, vorgehalten werden.
- Aufbewahrungsfrist
- 5 Jahre
Rechtliche Grundlagen |
Rechtliche Verpflichtung (DSGVO Art. 6.1(c)) |
Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Rechtsansprüche oder gerichtliche Vertretung (DSGVO Art. 6.1(b)) |
Die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit erforderlich |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert